22/04/2026
Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen – was jetzt gilt 🔥🚫
Sicherheit geht vor – gerade in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Gastronomie, Verkaufsflächen oder Veranstaltungsorten.
Die aktuellen Vorgaben sind eindeutig:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Innern von Gebäuden ist grundsätzlich verboten – mit wenigen klar definierten Ausnahmen im privaten Bereich.
👉 Was bedeutet das konkret für Betriebe?
Keine Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder ähnliche Effekte im Innenraum
Erhöhte Verantwortung für Betreiber hinsichtlich Brandschutz
Klare Regeln auch für Events und saisonale Dekorationen
Gerade in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen lohnt es sich, bestehende Abläufe und Sicherheitskonzepte zu überprüfen.
Unser Tipp:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Brandschutz, Alarmierung und Überwachung ganzheitlich zu betrachten – bevor es kritisch wird.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung sind wir gerne da.