Polizei Region Pfäffikon

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04/06/2026
Nicht nur bei Schulbeginn gilt – Rad steht still, Kind gehtBesorgte Eltern berichten der Polizei Region Pfäffikon immer ...
30/04/2026

Nicht nur bei Schulbeginn gilt – Rad steht still, Kind geht

Besorgte Eltern berichten der Polizei Region Pfäffikon immer wieder erschreckende Erfahrungen im Strassenverkehr: Schon hundert Meter vor dem Zebrastreifen beginnen manche Autofahrer zu rollen, hupen ungeduldig, steigen sogar aus und beschimpfen vor dem Fussgängerstreifen wartende Kinder auf dem Schulweg. Im schlimmsten Fall beschleunigen sie genau dann, wenn die kleinen Fussgänger losgehen wollen. Besonders am ersten Schultag sind Eltern in grosser Sorge um ihre Kinder.

Warum müssen Kinder warten, bis das Fahrzeug vollständig steht?

Schon seit Jahren lernen Kindergartenkinder, dass sie erst über eine Strasse gehen dürfen, wenn die Autos komplett angehalten haben. Der Grund ist einfach: Kinder können Geschwindigkeit und Entfernung von Fahrzeugen noch nicht sicher einschätzen. Dieses Wissen schützt sie davor, unvorsichtig auf die Strasse zu treten. Es gilt: Immer komplett anhalten. Und das möglichst nicht direkt vor dem Fussgängerstreifen, sondern schon ein paar Meter davor. Das gibt dem Kind einen Sicherheitsabstand und einen besseren Überblick der Strasse rund um den Fussgängerstreifen.

Keine Handzeichen geben!

Wenn ein Kind die Strasse überqueren möchte, ist es besonders wichtig, dass es selbstständig und sorgfältig überprüft, ob die Strasse sicher zu betreten ist. Es darf sich nicht ausschliesslich auf das Handzeichen eines haltenden Autofahrers verlassen. Denn auch wenn ein Fahrer anhält, kann aus einer anderen Richtung eine Gefahr herannahen, die das Kind sonst übersieht. Daher lautet die wichtige Regel: Keine Hand- oder sonstigen Zeichen geben! Stattdessen sollte das Kind immer eigenverantwortlich schauen, hören und entscheiden, ob die Strasse frei ist, bevor es sie betritt.

Wir alle sind gefragt:

Die Polizei Region Pfäffikon bittet um Verständnis und Geduld, wenn ein Kind nicht sofort über den Zebrastreifen geht. Ihre Rücksichtnahme kann Leben retten und sorgt für mehr Sicherheit auf unseren Strassen – nicht nur zu Beginn des Schuljahres, sondern jederzeit. Denn: Rad steht still, Kind geht!

Aufgrund einer Bürgermeldung, dass eine Person in einem Park in der Nähe des Pfäffikersees wild campierte, konnte die Po...
28/01/2026

Aufgrund einer Bürgermeldung, dass eine Person in einem Park in der Nähe des Pfäffikersees wild campierte, konnte die Polizei Region Pfäffikon am Dienstagmorgen (13.01.2026) einen zur Verhaftung ausgeschriebenen Mann verhaften.

Anlässlich einer Meldung aus der Bevölkerung über eine Person, die im Park wildcampierte, rückte die Polizei Region Pfäffikon zur angegebenen Örtlichkeit aus. Beim Eintreffen wurde unter einer Tanne ein improvisiertes Lager festgestellt, bestehend aus Matratzen, Regenschirmen und diversen Abfällen.

Die Einsatzkräfte entdeckten unter den Schirmen einen schlafenden Mann. Nachdem er geweckt wurde, konnte er sich nicht ausweisen. Aufgrund fehlender Identifikation wurde er aufgefordert, den Beamten zum Patrouillenfahrzeug zu folgen. Daraufhin unternahm er einen Fluchtversuch, indem er von der Örtlichkeit wegrannte. Die Patrouille der Polizei Region Pfäffikon forderte den Mann mehrmals mittels „Stopp Polizei“ zum Anhalten auf. Nach Verfolgung zu Fuss konnte der Mann überwältigt und festgenommen werden. Während der Flucht versuchte er über einen Maschendrahtzaun zu klettern, was zu einigen kleinen Schnittwunden an seinen Händen führte. Die Wunden des Mannes wurden durch die Polizei vor Ort versorgt. Es stellte sich heraus, dass der illegal anwesende Algerier wegen diversen Delikten zur Verhaftung ausgeschrieben war. Er wurde in den Polizeiposten überführt und durch die Polizei Region Pfäffikon befragt. Im Anschluss erfolgte die Überführung in das Polizeigefängnis. Das Camp wurde behördlich geräumt.

Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr, dass die Bereitschaft zur Meldung von Verdachtsmomenten nicht nur ein Zeichen von verantwortungsvollem Bürgersinn ist, sondern auch zur Sicherheit in der Gemeinschaft beiträgt.

Pfäffikon ZH: Auto gerät während Fahrt in Brand – Strasse nach Auslikon im Bereich des Brandes nur wechselseitig befahrb...
27/01/2026

Pfäffikon ZH: Auto gerät während Fahrt in Brand – Strasse nach Auslikon im Bereich des Brandes nur wechselseitig befahrbar

Am Montag, 26. Januar 2026, gegen 11.35 Uhr, geriet auf der Strasse ausgangs Pfäffikon nach Auslikon ein Personenwagen in Brand. Das Feuer brach im Motorraum während der Fahrt aus und der Rauch gelangte via Lüftung in den Innenraum des Fahrzeuges. Der Lenkerin gelang es, das Fahrzeug rechtzeitig am Strassenrand anzuhalten. Wenig später stand das Fahrzeug in Vollbrand. Das Feuer wurde durch Angehörige der Feuerwehr Pfäffikon gelöscht. Trotz raschem Löscheinsatz erlitt das Auto einen Totalschaden. Als Brandursache steht ein technischer Defekt am Auto im Vordergrund. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, jedoch wurde noch eine Thujahecke und ein Briefkasten durch das Feuer beschädigt. Der Sachschaden beträgt mehrere zehntausend Franken. Die Strasse war zunächst beidseitig gesperrt, danach während rund 2 Stunden wechselseitig befahrbar.

Neben der Stützpunktfeuerwehr Pfäffikon ZH und der Polizei Region Pfäffikon standen auch die Firma Bachofner Kanalreinigungen (Strassenreinigung) und die Firma Autohilfe-Carrosserie Landolt AG im Einsatz.

Blaulichtorganisationen im Einsatz: Gemeinsam stark im ErnstfallDie Zusammenarbeit der Blaulichtorganisationen wie Poliz...
23/01/2026

Blaulichtorganisationen im Einsatz: Gemeinsam stark im Ernstfall

Die Zusammenarbeit der Blaulichtorganisationen wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Rega ist in Notfällen von entscheidender Bedeutung. Ein eindrucksvolles Beispiel hierfür war ein Ernstfalleinsatz in Russikon, wo sich drei Mitglieder verschiedener Organisationen nach dem Einsatz für ein gemeinsames Foto aufstellten. Dieses Foto symbolisiert nicht nur den Erfolg der Zusammenarbeit, sondern auch das Engagement und die Hingabe, die jede einzelne Organisation täglich zeigt.

Bereits vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes oder der Feuerwehr kann die Polizei als First Responder an der Einsatzstelle sein. Sie übernimmt essenzielle Aufgaben wie die erste Hilfe, die Organisation des Schadensplatzes und die Regelung des Verkehrs. In vielen Situationen ist die Polizeipräsenz nicht nur wichtig, um den laufenden Betrieb zu sichern, sondern auch, um den anderen Einsatzkräften Schutz zu bieten. Dies ist besonders relevant in Szenarien, die potenziell gefährlich sind und in denen Gewaltbereitschaft im Raum steht. Hier sorgt die Polizei dafür, dass Rettungskräfte gefahrlos arbeiten können.

Um in kritischen Situationen bestens vorbereitet zu sein, führen Blaulichtorganisationen regelmässige Übungen durch. Diese Übungen sind unerlässlich, um realitätsnahe Szenarien zu erproben, Abläufe zu trainieren und mögliche Schwächen im Zusammenspiel der verschiedenen Organisationen zu identifizieren. Das Ziel ist klar: eine reibungslose Kooperation zwischen Polizei, Feuerwehr und medizinischem Personal weiterentwickeln und perfektionieren.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Region Pfäffikon allen beteiligten Organisationen für die durchgehend hervorragende Zusammenarbeit danken. Nur durch unser gemeinsames Engagement und die enge Kooperation können wir gewährleisten, dass wir jederzeit optimal auf Notfälle reagieren können. Wir setzen alles daran, sowohl die Sicherheit unserer Teams als auch die der Patienten zu gewährleisten. Gemeinsam sind wir stark und in der Lage, das Beste aus jeder Situation zu machen.

E-Trottinetts: Die moderne Art der FortbewegungE-Trottinetts haben sich in den letzten Jahren als beliebte und praktisch...
10/11/2025

E-Trottinetts: Die moderne Art der Fortbewegung

E-Trottinetts haben sich in den letzten Jahren als beliebte und praktische Fortbewegungsmittel etabliert. Diese elektrisch betriebenen Fahrzeuge erfreuen sich grosser Beliebtheit, da sie eine Alternative zum Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln bieten.

Auch im Einsatzgebiet der Polizei Region Pfäffikon ist der Anstieg von E-Trottinetts unübersehbar. Gleichzeitig ist der Polizei aufgefallen, dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit darüber besteht, wer diese Fahrzeuge benutzen darf und welche Regeln dabei beachtet werden müssen.

E-Trottinetts dürfen nach geltendem Recht nur dort eingesetzt werden, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Sie dürfen maximal 20 km/h schnell fahren. Sie dürfen bereits ab dem Alter von 14 Jahren mit dem Töffli-Führerausweis (Kat. M) gefahren werden. Ab dem Alter von 16 Jahren ist es nicht mehr erforderlich, einen Führerausweis zu besitzen, um E-Trottinetts zu fahren. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Regelungen besagt, dass während der Fahrt mit E-Trottinetts nur eine Person unterwegs sein darf. Das Mitnehmen von Passagieren ist untersagt. Diese Vorschrift trägt dazu bei, die Stabilität und Kontrolle über das Fahrzeug zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen zu reduzieren.

Die Polizei Region Pfäffikon möchte dringend darauf hinweisen, dass das Tragen eines Helms ratsam ist. Obwohl die Helmpflicht nicht besteht, zeigt die Erfahrung, dass ein Velohelm im Falle eines Sturzes erhebliche Verletzungen vermeiden kann. Die Unfallstatistiken sind alarmierend: Zwischen 2021 und 2024 haben sich die Unfallzahlen von E-Trottinetts verdreifacht. Besonders besorgniserregend ist, dass neun von zehn schwer verletzten E-Trottinett-Fahrern keinen Helm trugen.

In Bezug auf Alkohol gilt die allgemein auch für Autofahrer gültige 0,5-Promille-Grenze.
E-Trottinetts müssen mit einer Glocke ausgestattet sein. Sie müssen sowohl mit einer Vorder- als auch eine Hinterradbremse ausgestattet sein und müssen zudem über Rückstrahler verfügen. Der Rückstrahler hinten muss rot sein, während der vordere weiss sein muss. Eine Beleuchtung ist ebenfalls erforderlich. Das vordere Licht muss weiss sein, während das hintere Licht rot und ständig leuchtend sein muss. Es ist Pflicht, die Beleuchtung auch tagsüber einzuschalten.

Halloween – richtig feiernHalloween, das am 31. Oktober gefeiert wird, hat seinen Ursprung in der Bezeichnung «All Hallo...
09/10/2025

Halloween – richtig feiern

Halloween, das am 31. Oktober gefeiert wird, hat seinen Ursprung in der Bezeichnung «All Hallows Evening», was den Abend vor dem christlichen Allerheiligentag bezeichnet. An Allerheiligen gedenken die Christen den Verstorbenen und beten für deren Seelen. Diese Tradition verbindet sich mit Bräuchen, die weit über religiöse Hintergründe hinausgehen.

Die Wurzeln von Halloween

Ursprünglich feierte man mit Halloween das «Ende des Sommers». Der Brauch, kunstvoll geschnitzte Kürbisse, auch als «Jack O'Lantern» bekannt, mit Kerzen zu beleuchten und vor den Häusern aufzustellen, ist heute ein fester Bestandteil des Festes. Das Licht in den Kürbissen soll Schutz bieten und die Geister, die in der irischen Mythologie an diesem Abend aus dem Totenreich zurückkehren, vertreiben. In dieser Nacht zieht das Übernatürliche umher, und es wird geglaubt, dass Geister und Dämonen aktiv sind.

Halloween heute

In der modernen Gesellschaft hat sich Halloween vor allem zu einem Fest entwickelt, das von Kostümpartys und Streichen geprägt ist. Viele Jugendliche ziehen verkleidet durch die Strassen und treiben Scherze. Es gibt jedoch auch eine wichtige Botschaft: Die Polizei Region Pfäffikon empfiehlt, Halloween friedlich zu feiern und darauf zu achten, dass die Scherze nicht über die Stränge schlagen. Es ist eine Zeit für Gemeinschaft, Spass und ein wenig Grusel – jedoch sollte der respektvolle Umgang miteinander immer im Vordergrund stehen.

Immer wieder sorgen Jugendliche an Halloween für negative Schlagzeilen: Vor allem, weil sie rohe Eier an Hausfassaden schmeissen. Die Polizei Region Pfäffikon bittet um Unterstützung der Eltern, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass Halloween ein positives Erlebnis für alle bleibt. Lassen Sie uns zusammen dafür sorgen, dass die Nacht der Geister und Gespenster nicht zur Nacht des Vandalismus wird!

Die Polizei Region Pfäffikon wird an diesem Abend wieder verstärkt im Einsatz stehen. Wie in den Jahren zuvor werden Gegenstände, die für Sachbeschädigungen eingesetzt werden können, sowie gefährliche Gegenstände eingezogen. Sie können, sofern sie nicht verboten sind, nach der Halloween-Nacht beim Polizeiposten wieder abgeholt werden.

Erlaubt ist:
• Sich zu verkleiden
• Halloween-Sprüche aufzusagen
• nach «Süsses oder Saures» zu fragen
• sich friedlich auf öffentlichem Grund aufzuhalten

Verboten ist:
• Gegenüber Menschen und Tieren gewalttätig zu sein
• fremdes Eigentum zu beschädigen oder zu verschmutzen
• fremde Grundstücke zu betreten
• Streiche an fremden Türklingeln durchzuführen
• die Nachtruhe ab 22:00 Uhr zu missachten
• das Abbrennen von Lärm verursachendem Feuerwerk

Am Freitagabend, dem 12. September 2025, wurde in Pfäffikon ZH am Seequai die Rückseite eines öffentlichen Infoplakates ...
18/09/2025

Am Freitagabend, dem 12. September 2025, wurde in Pfäffikon ZH am Seequai die Rückseite eines öffentlichen Infoplakates mit einem dicken Tagmarker verunstaltet. Der Vandalismus, der hier stattgefunden hat, ist leider keine Seltenheit und stellt nicht nur eine Störung der öffentlichen Ordnung dar, sondern schädigt auch das Ortsbild.

Ein aufmerksamer Passant beobachtete die Tat und verständigte die Notrufnummer 117. In der Folge wurde eine Patrouille der Polizei Region Pfäffikon an den Tatort entsendet. Dank der genauen Beschreibung des Täters und der raschen Intervention der Polizei Region Pfäffikon, gelang es der Patrouille, den Täter in der Nähe des Tatorts zu verhaften.

Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig die Wachsamkeit der Bürger ist und dass schnelles Handeln die öffentliche Sicherheit unterstützt. Die Polizei Region Pfäffikon ermutigt alle Bürger, bei der Beobachtung von Vandalismus oder anderen Straftaten sofort zu reagieren und die Polizei via Tel. 117 zu informieren.

Müssen Velofahrer den Radweg benützen?Welcher Autolenker hat sich noch nicht geärgert, weil er auf einer stark befahrene...
16/09/2025

Müssen Velofahrer den Radweg benützen?

Welcher Autolenker hat sich noch nicht geärgert, weil er auf einer stark befahrenen
Strasse längere Zeit hinter einem Rennvelofahrer hinterherfahren musste, obwohl neben der Strasse ein offizieller Veloweg verlief?

An einem sonnigen Wochenende tummeln sich Fussgänger, Familien mit Velos, Inlineskater, Skateboarder und diverse weitere kreative Gefährte auf Radwegen. Beim Slalomfahren zwischen Kinderfahrradanhängern und rüstigen Rentnern fährt ein Rennvelofahrer sicher keine Bestzeit. Zudem gibt es auf den Radwegen häufig Unterbrüche – sei es, weil die Wege abrupt enden oder weil Strassen überquert werden müssen. Dies führt dazu, dass immer mehr Rennvelofahrer auf die Strasse ausweichen, weil dies angenehmer ist.

In Artikel 46 Absatz 1 des nationalen Strassenverkehrsgesetzes ist festgehalten, dass Velofahrer Radwege und -streifen benützen müssen. Wer stattdessen auf der Strasse fährt, zahlt 30 Franken Busse. Bei Fusswegen mit dem Zusatz «Velos gestattet» besteht hingegen Wahlfreiheit.

Dürfen Velofahrer auf der Strasse nebeneinander fahren?

Velofahrer, die gemeinsam auf der Strasse unterwegs sind, fahren oft nebeneinander, um während der Fahrt miteinander kommunizieren zu können. Dies kann für Autofahrer mühsam und für die Radfahrer auch gefährlich werden. Das Nebeneinanderfahren auf der Strasse ist grundsätzlich verboten, es gibt jedoch Ausnahmen.

Art. 46 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) bestimmt, dass Velofahrer nicht nebeneinander fahren dürfen. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, dem droht eine Ordnungsbusse von 20 Franken. Die Verkehrsregelnverordnung regelt die Ausnahmen des obigen Grundsatzes. Das Nebeneinanderfahren ist gestattet, wenn die Gruppe der Velofahrer mehr als zehn Fahrer umfasst. Ebenfalls darf nebeneinander gefahren werden, wenn dichter Velo- oder Motorfahrradverkehr herrscht. Dies deshalb, damit der übrige Verkehr trotz der vielen Velos nicht zum Erliegen kommt. Auf diese Weise ist es möglich, dass jeweils einzelne Gruppen von den Autos überholt werden können und sich am rechten Strassenrand keine endlosen Kolonnen von Velofahrern bilden. Ebenfalls darf dies auf Radwegen und auf signalisierten RadFuss-Wegen auf Nebenstrassen erfolgen.

Was gilt auf dem Trottoir?

Auf dem Trottoir ist Velofahren verboten – es sei denn, es handelt sich um Kinder unter 12 Jahren. Wer sich nicht daran hält, zahlt 40 Franken Busse.

Adresse

Kirchgasse 1
Fehraltorf
8320

Öffnungszeiten

Montag 12:00 - 18:15
Mittwoch 14:00 - 18:15
Freitag 07:30 - 14:00

Telefon

+41433557730

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