02/12/2023
Gärten werden zunehmend "Cabrio-Häuser". Das ist zwar für viele verlockend und nachvollziehbar, allerdings stellt dann das zulässige Maß der baulichen Nutzung oft eine Herausforderung dar. Denn es gibt die Bauwerke meist 2x wie Küche / Outdoor Kitchen, Badezimmer / Außenpool + Saunahütte, Wohnzimmer / Terrasse, Kinderzimmer / Spielgerätekombination.
Sobald die Kommune einen Bebauungsplan erstellt hat, ist das zulässige Maß der baulichen Nutzung als Grundflächenzahl (GRZ) festgeschrieben und ein Baufenster definiert, in dem sich Bauwerke befinden dürfen. Oft machen die Satzungen dann noch weitere Einschränkungen zu dem, was über die Bauordnung sowieso schon eingeschränkt ist.
Und wenn es keinen Bebauungsplan gibt, sind die Art und das Maß der Bebauung in der Nachbarschaft relevant.
Sehr viele Bauherren glauben, im Garten freie Hand zu haben und alle Wünsche ohne Weiteres umsetzen zu können. Die Überraschung ist oft groß und unangenehm. Wir beraten als Gartenarchitekten frühzeitig, am besten schon bei der Grundstücksauswahl.
Dann passiert es nicht, dass sich ein Bauherr ein Grundstück in Hanglage kauft, es bebaut, im Anschluss die Gartenplanung beauftragt und es sich herausstellt, dass sein Hochbauarchitekt das zulässige Maß der baulichen Nutzung bereits ausgeschöpft hat und die Stadt den Hang in seiner geneigten Form "erkennbar" halten möchte, so dass keine Ebenen geschaffen werden können.
Man könnte dann an sich dort nur noch Gras einsäen, Hecken pflanzen und eine Schotterrampe zur Garage anlegen.