03/02/2026
Karneval und Jugendschutz
Jugendamt der Stadt Paderborn macht auf Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes aufmerksam.
Stadt Paderborn - Mitte Februar ist es wieder so weit: Karneval steht an und versetzt Paderborn in ein buntes Treiben. Einige Veranstaltungen reichen dabei bis spät in die Nacht und es werden auch alkoholische Getränke ausgeschenkt. Da Karneval aber ein Fest für alle Generationen ist und nicht nur unter Erwachsenen gefeiert wird, möchte das Jugendamt der Stadt Paderborn im Zuge dessen auf die Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes hinweisen.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist es in der Öffentlichkeit nicht gestattet, Alkohol zu konsumieren. Ab dem 16. Geburtstag sind Bier, Wein oder Sekt erlaubt und ab dem 18. Geburtstag jegliche alkoholische Getränke. Der Verkauf alkoholischer Getränke darf nur diesen Regelungen entsprechend erfolgen.
Das Rauchen von Zi******en, E-Zi******en (nikotinhaltig und nikotinfrei) und E-Shishas ist in der Öffentlichkeit für unter 18-Jährige verboten. Der Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen ist für Kinder und Jugendliche nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person möglich. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis Mitternacht bleiben. Ab dem 18. Lebensjahr ist der Besuch uneingeschränkt erlaubt.
Für die Einhaltungen des Kinder- und Jugendschutzes sind Eltern, Veranstalter*innen sowie das Verkaufspersonal verantwortlich. Bei Fragen oder für weitere Informationsmaterialien können sich Interessierte an Nina Krüler vom Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz des Jugendamtes der Stadt Paderborn unter der Tel.-Nr. 05251 88 15247 wenden.