05/01/2016
KfW fördert Einbruchschutzmaßnahmen
Jetzt ist es amtlich – seit dem 19.11.2015 wird die Einbruchschutzförderung staatlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.
Wie die Initiative Zuhause sicher e.V. mitteilt, ist die Die Förderung an die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)" und "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)" angedockt.
Förderfähig sind:
• Einbruch- und Überfallmeldung, DIN EN 50131, Grad 2 oder besser
Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen:
Die Höhe der staatlichen Zuschüsse liegt bei 10% der Investitionssumme. Das können zwischen 200,- und 1.500,- Euro pro Wohneinheit sein. Somit sind Anschaffungskosten unter 2.000,- Euro nicht förderungswürdig. Der maximale Zuschuss wird bei einer Obergrenze von 15.000,- Euro der Investitionssumme gekappt.
Zuschuss in Kombination mit barrierereduzierenden Maßnahmen (Kombi-Antrag):
Für Einzelmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses 10% der förderfähigen Kosten (max. 5.000,- € pro Wohneinheit). Für den Standard "Altersgerechtes Haus" beträgt die Höhe des Zuschusses 12,5% der förderfähigen Kosten (max. 6.250,- € pro Wohneinheit). Zuschussbeträge unter 200,- € werden nicht ausgezahlt.
Kredit:
Die seit dem 19.11.2015 verbesserte Förderung zum Thema "Einbruchschutz" wird in der Kreditvariante zum 01.04.2016 umgesetzt und kann auch erst ab 01.04.2016 beantragt werden.
Ansprechpartner Zuschuss:
Ansprechpartner ist das KfW-Infocenter
Telefon 0800 53 99 002 (kostenfrei).
Ansprechpartner Kredit:
Die persönliche Beratung bieten die Finanzierungspartner der KfW. Dies ist in vielen Fällen die Hausbank. Die Beratung und Vermittlung ist kostenfrei.