13/07/2019
Sollte man beherzigen
Liebe Kollegen, vielleicht geht es Euch ja genauso:
Wenn ich wollte, dann könnte ich den ganzen Tag mit dem Schreiben von Angeboten und dem Ausfüllen von Leistungsverzeichnissen verbringen.
Das ist einerseits gut, weil es offensichtlich eine hohe Nachfrage nach unseren Leistungen gibt. Andererseits sollte man sich auch immer fragen, wie viel Potenzial eine Anfrage hat. Ist Derjenige wirklich am Betrieb und der individuellen Leistung oder gar an der Person interessiert? Oder geht es nur um technische Beratung oder vielleicht sogar nur um den reinen Preisvergleich.
Alles legitime Gründe für eine Anfrage. Jedoch sollte man persönlich eine Entscheidung treffen wie leichtfertig man mit seiner Zeit und seinem Wissen umgehen möchte. Berät uns etwa ein Anwalt kostenlos? Bei einem Arzt kostet nicht nur die Therapie Geld, sondern auch die Untersuchung. Der Arzt kommt auch nicht zu uns nach Hause, wir müssen dorthin fahren.
Wenn mich also eine mir völlig unbekannte Dame eines Immobilienbüros wegen einer Lackausbesserung in einem Treppenhaus infolge eines Umzugsschadens anfragt, dann nehme ich diese Anfrage durchaus ernst und bin auch gerne bereit mich um Kleinigkeiten zu kümmern. Aber wer sagt, dass ich völlig kostenlos in einen Vorort fahren soll, um nachher ein Angebot zu schreiben, dessen Auftragsvolumen wahrscheinlich noch unterhalb der KFZ-Kosten für die Hin- und Rückfahrt liegt!? Wenn in einem WEG-Vertrag festgelegt wurde, dass man für Handwerksleistungen grundsätzlich drei Angebote einzuholen hat, warum sollen sich dann grundsätzlich zwei Firmen vergebliche Mühe machen? Wer sagt, dass ein Angebot kein Geld kosten darf?
Dieser Tage erreichte uns mal wieder die Anfrage einer Hausverwaltung. Wir sollten das beiliegende Leistungsverzeichnis ausfüllen. Das LV entpuppte sich als das Angebot eines Kollegen, wo lediglich die Preise geschwärzt wurden. Für solche Fälle habe ich einen Textbaustein gespeichert, der dann prompt als Antwort folgt:
Guten Tag Frau Mustermann,
wir füllen grundsätzlich keine geschwärzten Leistungsverzeichnisse von Kollegen aus.
Wir bieten unseren Kunden (Privat, WEG oder Hausverwaltungen) den Service, dass wir gegen Berechnung einer Schutzgebühr (je nach Aufwand und Komplexität des Angebots zwischen 100 und 500 € + USt. ) ein Leistungsverzeichnis erstellen. Dieses LV bekommt der Kunde als Blankette und erhält außerdem die Erlaubnis diese an Kollegen zum Angebotsvergleich weiterzureichen. Ansonsten ist die Weitergabe eines Angebots (egal ob geschwärzt oder sonst wie abgeändert) nicht erlaubt und bedarf der Genehmigung des Verfassers.
Bei den meisten Angeboten kann man sich zudem gar nicht sicher sein ob Sie inhaltlich, technisch sowie im Umfang korrekt sind.
Viele Hausverwaltungen haben sich durch unsere Aufklärungsarbeit schon zum Umdenken bewegen lassen.
Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie als Verwaltung am besten auf Basis eines einheitlichen Angebots Preise vergleichen können.
Mit unserem Prinzip geben wir Ihnen eine faire Alternative.
Sollte im Übrigen der Verfasser des LVs den Zuschlag erhalten, wird die Gebühr für die Erstellung zu 100% erstattet.
Viele Grüße
me. Philipp Abraham
Am besten sind immer die Anfragen der Generalunternehmer die noch zu faul sind im Anschreiben den Firmennamen einzusetzen und dann, bis am besten übermorgen, ein kostenloses aber verbindliches Angebot haben wollen. Handwerker erbringen Ihre Leistungen also kostenlos, verschleudern Ihr Fachwissen und Ihre Erfahrung! Aber wehe wir vermessen uns oder vergessen einen Arbeitsschritt bei der Angebotserstellung – ist ja verbindlich! Wo genau bekommt man sowas eigentlich noch: Verbindliche Dinge für umsonst!??
Bei Neukunden ist unsere Vorgehensweise wie folgt: Je nach Art und Qualität der Anfrage erheben wir eine Schutzgebühr für unsere Angebotserstellung. Das umfasst immer einen Ortsbesuch mit technischer und evtl. sogar schon gestalterische Beratung und anschließender Ausarbeitung eines Kostenvoranschlags. (Hier ist wichtig zu betonen, dass die Kunden im Gegenzug auch super Service und super Beratung auf hohem fachlichen Niveau erwarten dürfen!!)Dies gilt natürlich nicht für Bestandskunden oder wenn eine Planer uns ein LV zuschickt. Hier ist ja die Beratung und Ausarbeitung bereits getätigt.
Generell muss da natürlich jeder selber einen Weg finden. Ich beziehe das ganze primär auf den Privatsektor und auf die Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen und anderen Dienstleistern die Handwerksleistungen vermitteln. Mit unserer Vorgehensweise haben wir in der Regel Erfolg. Erfolg auf der einen Seite, dass uns die Kunden Ihr Verständnis zum Ausdruck bringen und gerne bereit sind unseren Aufwand entsprechend zu würdigen. Erfolg heißt aber auch, dass genau jene selektiert werden, die entweder kein wirklich ernstes Interesse hatten oder prinzipiell nicht einsehen für gute Beratung Geld zu investieren. Der Kunde der eh schon weiß, dass er „Abraham“ und niemand anderen möchte, der lässt sich auch von der Schutzgebühr nicht abschrecken. Schließlich bekommt man den Betrag bei Auftragserteilung zu 100 % erstattet.
Liebe Kollegen: Solange wir mit unserer Vorgehensweise die Ausnahme darstellen, werden sich die uneinsichtigen Kunden einfach den Nächsten suchen und im Zweifelsfall dessen Zeit verschwenden.
Die Zeit ist günstig einmal darüber nachzudenken, ob man das eigene Angebotswesen nicht auch mal überdenken möchte.