09/09/2021
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Wir möchten Euch freundlich daran erinnern, Eure Hecken auf die erlaubte Höhe zu schneiden.
Ein komplettes Entfernen der Hecken sowie ein radikaler Rückschnitt ist vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres wegen möglicher Nistplätze generell nicht erlaubt.
JEDOCH: Der Form- und Pflegeschnitt von Hecken auf die zulässige Höhe ist erlaubt, solange sich keine Nistplätze in den Hecken befinden. Der Aufwuchs darf eine Gesamthöhe der Hecke von 1,40 m nicht überschreiten, außer bei Hecken, für die es eine offizielle Ausnahme gibt.
Darüber hinaus bitte auch an die erforderliche Einsicht in die Gärten denken.
Dies ist unerlässlich, um das allgemeine Erscheinungsbild der Gärten zu gewährleisten. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, eine Gartenanlage zu schaffen, an der sich alle erfreuen können!
Viele Grüße,
Euer Vorstand
§ 7 Kleingärtnerische Nutzung, Bepflanzung und Grünpflege
4. Im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. eines Jahres ist ein Form- und Pflegeschnitt an Hecken auf die zulässige Höhe von 1,20 m zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen geboten, sofern sich hierin keine bebrüteten Niststätten befinden. Der Zuwachs darf eine Gesamthöhe der Hecke von 1,40 m nicht überschreiten. Eine Rodung oder Zerstörung von Heckenpflanzungen ist in diesem Zeitraum nicht erlaubt. Die Regelungen des § 64 Absatz 2 Landschaftsgesetz (LG NW) gelten entsprechend.