19/10/2016
Der Supergau ist eingetreten!
Dämmaterial aus Styropor, Styrodor usw ist durch die EU Vorordnung 2016/460 als Sondermüll deklariert worden.
Die Abfallverzeichnis-Verordnung ist bereits zum 1. Oktober entsprechend geänderte und angepasste worden. Betroffen sind alle Dämmstoffe, die HBCD enthalten.
Besonders trifft dies Dachdeckerbetriebe, Altbausanierer und Bauherren. Es fallen erhebliche zusätzliche Entsorgungskosten an. Es weiß auch noch niemand, wie das Material entsorgt werden kann.
Vor wenigen Monaten hat der Industrieverband Hartschaum e.V noch getönt:
„Styropor® ist ungefährlicher Abfall“
Nun sehen wir, wie „ungefährlich“ der Dämmstoff ist – er ist Sondermüll.
Und schon wieder wird „getönt“, dass der neu verwendete Ersatzstoff PolymerFR, ein bromiertes Styrol-Butadien-Copolymer, ungefährlich sei.
Insoweit sind aber berechtigte Zweifel angebracht. Im Sicherheitsdatenblatt zu diesen Stoffen heißt es nicht ohne Grund:
•Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)
•Einatmen von Stäuben vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
•Bei hoher Temperatur können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen: Styrol, Kohlenstoffmonoxid, Bromwasserstoff (im Fall eines Brandes oder beim Heißdrahtschneiden).
•Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Alle Geräte sind zu erden.
•Beim Arbeiten mit offener Flamme sollte ein Feuerlöscher bereitstehen.
•Brennt unter starker Russentwicklung ab. Benachbarte Produkte mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser entsprechend behördlichen Vorschriften entsorgen.
•Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid, Styrol, aliphatische Kohlenwasserstoffe, Spuren von Bromwasserstoff. Alle Stoffe sind gesundheitsschädlich.
•Beurteilung Bioabbaubarkeit und Elimination (H2O):
•Das Produkt ist entsprechend der gewünschten Beständigkeit biologisch schwer abbaubar.