15/03/2024
Liebe Gärtnerinnen und Gärtner, hier nochmal unsere Beschlüsse von der letzten Versammlung:
Beschlüsse der Mitgliederversammlung November 2023
1. Entlastung des Vorstandes
2. Die Aufnahmegebühr als Mitglied im Gartenverein Veilchen wird von 50 € auf 250 €
erhöht.
a. Die Aufnahmegebühr neuer Mitglieder wird auf 250 € pro Parzelle bzw. pro
Person ohne Garten erhöht. Durch die Bearbeitung der alten und neuen
Mitgliederdaten/ Erstellung von Kauf- und Pachtverträgen entstehen dem
Verein zusätzliche Kosten, die durch die Aufnahmegebühr kompensiert
werden müssen.
b. Der neue Beschluss gilt ab 01.01.2024.
3. Die Ersatzleistung für nicht geleistete Arbeitsstunden wird von 15 € auf 30 €
angepasst und der Zeitraum der Durchführung von Arbeitsstunden ist von
November bis Oktober des folgenden Jahres.
a. Der Zeitraum der Durchführung wird angepasst, um ggf. Ersatzleistungen
bereits im laufenden Jahr geltend zu machen. Dies war vor allem bei
Pächterwechsel ein Problem.
b. Diese Anpassung gilt ab dem Jahr 2024. Da heißt Ersatzleistungen aus 2023
und 2024 werden dann in der Abrechnung 2024 verbucht.
c. Pflegeverträge über selbständig geführte Arbeiten werden zwischen dem
Vereinsvorstand und dem Pächter vereinbart. Der Vorstand behält sich eine
stichprobenartige Prüfung über die Durchführung der Arbeiten vor.
4. Anwesenheitspflicht bei An- und Abstellen der Wasserversorgung,
Gartenbegehung und Ablesung der Wasser- und Stromverbräuche.
a. Derzeitig findet die Ablesung im September. Grund dafür ist die Zahlung von
Forderungen durch Dritte bis spätestens Ende des Jahres bzw. Anfang des
Jahres.
b. Ab 2024 findet mit Anstellen und mit dem Abstellen der Wasserversorgung
eine Ablesung der Strom- und Wasserzähler statt sowie eine Verplombung
bzw. Markierung der Wasseruhren statt.
c. Abrechnung- und Abschlagszahlungen werden dann erst spätestens Mitte
November verschickt. Ab dann wird eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30
Tagen gelten. Danach tritt der Pächter in Verzug und es können
Verzugszinsen, Mahnpauschalen oder Mahngebühren anfallen.
d. Fehlt der Pächter an einem der Termine unentschuldigt, wird eine Strafe von
40,00 € fällig. Diese Forderung geht mit dem erneuten Einbestellen des
Wasserverantwortlichen bzw. Zusammenkommens des Vorstandes hervor.
5. Bereitstellung der Wasseruhren durch den Verein, Kosten für Wasseruhr und
Einbau werden auf der Jahresabrechnung gestellt.
a. Die Wasseruhren werden alle 6 Jahre erneuert. Der Vorstand erstellt eine
Liste mit Gärten, die im kommenden Jahr eine neue Wasseruhr erhalten. Die
Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben.