26/01/2026
Innerhalb einer Woche drei Heizungsschäden für unterschiedliche Versicherungen bearbeitet, Das ist spassbefreit, aber die Versicherungsnehmer sollten sich endlich mal merken, die Schadenteile zu behalten.
Nicht wegwerfen, nicht dem Dienstleister der die Reparatur durchführt geben, einfach behalten. Die Versicherung zahlt nicht wenn das Zeug weg ist.
Der Versicherungsnehmer ist beweisbelastet ! Ausnahme (nicht immer) Allgefahrenversicherung.
Da raucht jungen Leuten die Schrottinstallation der Wärmepumpe aus Tschechien ab, neue Anlage kostet 30T, älteren Menschen deutlich über 70 die Gasheizung - kostet auch 8T - , Teile nicht da, Versicherung sagt njet. Schön so mitten im Winter.