25/10/2024
Wichtiger Hinweis für Bauinteressierte:
Zum 01.01.2025 tritt eine Änderung in der Bauordnung NRW in Kraft.
Beim Neubau von Wohngebäuden, für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wird, sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) auf den dafür geeigneten Dachflächen zu installieren und zu betreiben!
Erfolgen Festlegungen durch örtliche Bauvorschriften oder durch einen Bebauungsplan sind diese maßgeblich.
Möchte man auf diese Solarpflicht verzichten, muss ein Bauantrag bis zum 31.12.24 gestellt werden!