11/06/2026
„Kameras auf Baustellen? Das ist doch verboten." 🚧
Diesen Satz hören wir richtig oft. Und er hält viele Bauleiter davon ab, ihre Baustelle wirklich abzusichern.
Die Wahrheit: Videoüberwachung auf Baustellen ist rechtlich zulässig. Es kommt nur darauf an, dass ein paar DSGVO-Regeln eingehalten werden:
✅ Hinweisschilder gut sichtbar aufstellen
✅ Interessenabwägung sauber dokumentieren (dein Schutzinteresse gegen die Privatsphäre Dritter)
✅ Aufnahmen nur begrenzt speichern statt endlos
Klingt nach Aufwand? Ist es für dich nicht. Bei uns gehört das fest zum Konzept und wird korrekt eingerichtet, bevor der erste Kameraturm überhaupt steht.
Heißt für dich: rund um die Uhr geschützt, ohne rechtliches Risiko.
Welchen Satz über Baustellen-Überwachung hast du auch schon gehört, der so gar nicht stimmt? Schreib ihn uns in die Kommentare. 👇