02/02/2014
Dran denken... Rauchwarnmelderpflicht Hessen!!!
Zusammenfassung
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten: ab 24.06.2005
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)
Bei uns nach DIN 14676:
Beratung
Verkauf
Wartung