01/04/2026
Pressemitteilung
Einführung der Tapeziersteuer zum 01. April 2026 beschlossen
Berlin, 01.04.2026 – Das Bundesministerium für Wohnraumästhetik und Innenraumoptimierung hat heute die Einführung der sogenannten „Tapeziersteuer“ (offiziell: Wandbelagsabgabe) bekannt gegeben.
Die neue Abgabe wird bundesweit auf sämtliche Tapezierarbeiten erhoben, bei denen mehr als 50 % einer Wandfläche neu gestaltet werden. Ziel der Maßnahme ist es laut Ministerium, die „optische Aufwertung von Wohnraum gerecht zu besteuern und einen Beitrag zur allgemeinen Wohnzufriedenheit zu leisten“.
Der Steuersatz beträgt zunächst 3,80 € pro Quadratmeter und wird direkt über ausführende Handwerksbetriebe erhoben und an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt.
Zusätzlich sind Betriebe verpflichtet, jede neu tapezierte Fläche vor und nach Ausführung fotografisch zu dokumentieren, um die korrekte Abrechnung sicherzustellen.
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte:
„Schöner wohnen ist kein Zufall mehr, sondern ein messbarer Mehrwert.“
Handwerksbetriebe reagieren bereits mit erhöhtem organisatorischem Aufwand, zeigen sich jedoch kooperativ bei der Umsetzung der neuen Vorgaben.
Hinweis: Diese Mitteilung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.