07/02/2024
Auch im neuen Jahr hat sich bei den Förderungen für Fenster, Haustüren und Sichtschutz bei der Sanierung wieder etwas getan. 💰
Ob ihr für euer Bauvorhaben eine Förderung bekommen könnt und wie viel, könnt ihr aus der Tabelle oben entOb ihr für euer Bauvorhaben eine Förderung bekommen könnt und wie viel, könnt ihr aus der Tabelle oben ent .
❗ WICHTIG - JETZT NEU: Auftragserteilung an euren Fensterbauer vor Förderantagstellung ❗
Zum 1. Januar 2024 hat sich auch eine gravierende Änderung in der Förderbeantragung ergeben: Bei der BAFA-Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein. Dies bedeutet, dass ihr das Recht habt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Förderung nicht genehmigt werden sollte.
Ihr müsst euch daher vor Antragstellung konkret für ein Sanierungsangebot in Umfang und Termin verbindlich entschieden haben. Erst dann kann die Förderung beantragt werden!
Das war vor dem 1. Januar 2024 anders. Bis zu diesem Zeitpunkt musste über einen externen Energieeffizienzexperten (EEE) zunächst der Förderantrag gestellt und genehmigt werden. Erst dann konnte beauftragt und ggf. sogar noch andere Angebote eingeholt werden. Jetzt braucht man bei Beantragung der Förderung zwingend einen Auftrag an einen Fensterbauer.
Und wer ganz clever ist, kann bis März noch von unserer Wärmeschutzglas-Aktion profitieren und damit gleich doppelt sparen! 🤑Bei diesen kalten Temperaturen lohnt sich das allemal - denn wer möchte nicht nach einem Ausflug an der frischen Luft in ein wohlig warmes Zuhause zurückkehren und ganz nebenbei noch Energiekosten und damit den Geldbeutel schonen? 🔋
➡️ Alle wichtigen Infos zur Förderung haben wir für euch kompakt zusammengefasst - inkl. Schritt-für-Schritt-Anleitung: https://www.weru.com/de/themenwelten/detail/jetzt-in-neue-fenster-investieren-und-richtig-sparen
➡️ Weitere Infos zur Aktion findet ihr hier: https://www.weru.com/de/aktion/waermeschutzglas