03/11/2025
Waffenverbotszone Schulterholster-Transport-Tasche
https://helpme-deutschland.de/pfefferspray/zubehoer/
M-Tac Schulterholster Tasche â diskrete Aufbewahrung & schneller Zugriff.
Verdecktes Tragen mit maximalem Komfort, FunktionalitÀt und Einhaltung der Transportregelung
Die M-Tac Schulterholster Tasche wurde entwickelt, um Waffen sicher und diskret zu verstauen.
HelpMe-Deutschland hat diese Tasche speziell angepasst, modifiziert um das MitfĂŒhren von freien Waffen (z. B. Taschenmesser oder Pfeffersprays die zur Tierabwehr gekennzeichnet sind) auch in Waffenverbotszonen regelkonform zu ermöglichen.
Das ist erlaubt: gesetzliche Ausnahmen in Waffenverbotszonen:
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Das MitfĂŒhren von freien Waffen ist nur in geschlossenen BehĂ€ltnissen oder Verpackungen erlaubt, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern.
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Transportregelung fĂŒr Waffen â z. B. in einem verschlossenen BehĂ€ltnis, zusĂ€tzlich mit VorhĂ€ngeschloss oder Zahlenschloss gesichert.
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Beim Kauf einer Waffe in Waffenverbotszonen â verpackt in einer Tasche mit zusĂ€tzlicher Umverpackung oder Versiegelung (z. B. zugeklebt).
Die wichtigste Regel ist die
Drei-Handgriff-Regel â eine freie Waffe (z. B: Messer, Pfeffer.-/Tierabwehrspray, auch Taschenmesser) mĂŒssen so verpackt sein, dass es mit mehr als drei Handgriffen (vierter Handgriff) erreichbar ist (z. B. ein verschlossenes BehĂ€ltnis, Tasche oder Rucksack).
Unsere UmhĂ€ngetasche fĂŒr Brust oder RĂŒckenbereich umfasst den klaren Anfangs- und Endpunkt sowie die drei Handgriffregelungen fĂŒr verschlossene BehĂ€ltnisse. Damit ist der Transport von Taschenmessern oder Pfeffersprays auch in Waffenverbotszonen rechtlich abgesichert.
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir ein Auskunftsersuchen bei der zustĂ€ndigen Bundespolizei fĂŒr eine schnelle Rechtssicherheit oder bei der Deutschen Bahn an der Auskunftsstelle.
Zur ErklÀrung geben Sie die hier die folgenden Handgriffe an.
Erster Handgriff: Zahlen-Code eingeben
Zweiter Handgriff: Zahlenschloss öffnen
Dritter Handgriff: ReiĂverschluss öffnen
Vierter und letzter Handgriff: rechtskonformer Zugriff (z. B. Pfeffer-/Tierabwehrspray)
Unsere Auskunftsstelle Bundespolizei.de fĂŒr den Bereich MĂŒnchen Hotline 0800 6 888 000
Im Inneren befindet sich ein universelles Holster mit Klettverschluss, das fĂŒr die meisten Produkte angepasst werden kann. Ein spezieller Schnellzug-Riemen ermöglichen ein rasches Ăffnen der Tasche und einen schnellen Zugang.
DarĂŒber hinaus bietet die Tasche fĂŒnf zusĂ€tzliche FĂ€cher fĂŒr persönliche GegenstĂ€nde wie Handy, SchlĂŒssel oder Dokumente. Damit wird die Belastung von Hosentaschen, Jacken oder Hemden deutlich reduziert.
Das Zahlenschloss ist im Lieferumfang enthalten.
Vorteile & Features im Ăberblick:
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Rechtskonform in Waffenverbotszonen â Drei-Handgriff-Regelung und abschlieĂbar
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Universelles Holster â Anpassbar fĂŒr verschiedene Modelle
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Schnellzug-Riemen â blitzschnelles Ăffnen und Zugang zum Produkt
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FĂŒnf ZusatzfĂ€cher â Ideal fĂŒr persönliche GegenstĂ€nde
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Verdecktes Tragen â Diskret und unauffĂ€llig unter der Kleidung
Die perfekte Kombination aus Sicherheit, Komfort, unauffĂ€lligem Design und gesetzeskonformem Transport â ein Must-have fĂŒr alle, die Wert auf verdecktes Tragen und schnellen Zugriff legen.
âčïž Hinweis: Bitte informieren Sie sich stets ĂŒber die aktuellen Vorschriften Ihrer Stadt oder Region zu Waffenverbotszonen. Offizielle Informationen finden Sie z. B. hier: NĂŒrnberg.
Aktuelle Ergebnisse (Stand November 2025) unter: FAQs in NĂŒrnberg
Gibt es Ausnahmen vom Verbot?
Ja, bestimmte Personen sind ausgenommen, beispielsweise:
Rettungs- und EinsatzkrÀfte im Dienst,
Gewerbetreibende und Handwerker, die Messer oder Werkzeuge fĂŒr ihren Beruf benötigen,
Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, auĂer Inhaber eines kleinen Waffenscheins,
Personen, die Messer aus einem allgemein anerkannten Zweck mitfĂŒhren (z.B. JĂ€ger, Angler) und
Personen, die Waffen und Messer lediglich transportieren (d.h. nicht Zugriffs-bereit, sondern in einem verschlossenen BehĂ€ltnis, aufbewahren). ErgĂ€nzung: unter nicht Zugriffs-bereit fallen auch Messer und Werkzeuge fĂŒr Gewerbetreibende und Handwerker, sowie Angler.
Die Ausnahme muss glaubhaft gemacht werden können.
Der Gesetzgeber sieht das Verarbeiten von Proviant (z.B. SchĂ€len eines Apfels) mittels eines Messers als allgemein anerkannten Zweck an. Wer (Taschen-)Messer innerhalb der Waffen- und Messerverbotszone NĂŒrnberg zu diesem Zweck mit sich fĂŒhrt, darf dies allerdings nur ânicht Zugriffs-bereitâ tun, d.h. das Messer muss derart verpackt sein, dass es erst mit mehr als drei Handgriffen erreichbar ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es in einem verschlossenen BehĂ€ltnis in einer Tasche transportiert wird.
Gleiches gilt, wenn ein im Einzelhandel gekauftes Messer nach Hause oder ein Messer zur Messerschleiferei transportiert wird.
Welche GegenstÀnde sind verboten?
Im Bereich der Waffen- und Messerverbotszone ist das MitfĂŒhren von folgenden GegenstĂ€nden verboten:
Schusswaffen (erlaubnisfrei und erlaubnispflichtig),
gleichgestellten GegenstĂ€nden (z.B. ArmbrĂŒste),
Hieb- und Stichwaffen (z. B. Schlagstöcke, Dolche, Kampfmesser),
Messer aller Art (d.h. auch Taschenmesser, KĂŒchenmesser, Teppichmesser, Multitool mit Messer) und
sonstige gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde, die zur Verletzung von Personen geeignet sind (z.B. ElektroimpulsgerĂ€te, ReizstoffsprĂŒhgerĂ€te â sog. Pfeffersprays)
Achtung:
Das Waffenverbot gilt auch fĂŒr Inhaber kleiner Waffenscheine. Diese Personengruppe ist ausdrĂŒcklich nicht von den genannten Ausnahmen umfasst.
DarĂŒber hinaus enthĂ€lt das Waffengesetz (WaffG) als bundesweit geltende Regelung Vorschriften hinsichtlich des Besitzes und des FĂŒhrens von Waffen und gleichgestellter GegenstĂ€nde. Demnach sind Schlagringe, Wurfsterne, TotschlĂ€ger, Butterflymesser, Faustmesser grundsĂ€tzlich verboten, d.h. derartige GegenstĂ€nde dĂŒrfen generell weder besessen und erst recht nicht in der Ăffentlichkeit getragen werden.
Anscheinswaffen
Auch fĂŒr sogenannte Anscheinswaffen (Waffen, die echten Waffen tĂ€uschend Ă€hnlich sehen, aber keine âscharfenâ Waffen sind, wie etwa Softairwaffen) gilt ein gesetzliches Verbot fĂŒr das MitfĂŒhren in der Ăffentlichkeit.
Tierabwehrsprays
Ein Tierabwehrspray ist dagegen per Definition keine Waffe, da es nicht gegen den Menschen eingesetzt werden darf. Es darf daher in der Waffenâ und Messerverbotszone gefĂŒhrt werden. Aber: Es handelt sich jedoch nur dann um ein erlaubtes Tierabwehrspray, wenn es eindeutig erkennâ und lesbar nur zur Verwendung gegen Angriffe von Tieren vorgesehen ist. Wichtiger Hinweis: Dieser Inhalt (Tierabwehrsprays) gilt derzeit ausschlieĂlich fĂŒr NĂŒrnberg. In anderen Regionen können abweichende Regelungen gelten. Zudem behalten sich EigentĂŒmer vor (z. B: Deutsche Bahn oder andere), durch ihr Hausrecht ein Verbot auszusprechen.
Macheten
Macheten sind per Definition ebenfalls keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes (sondern Werkzeuge), fallen jedoch aufgrund ihrer Klinge und der damit verbundenen Gefahr fĂŒr den Menschen unter das Verbot der Waffen- und Messerverbotszone. Gleiches gilt fĂŒr sĂ€mtliche andere Werkzeuge mit feststehenden Klingen.
Nicht erfasst sind dagegen Scheren, Nagelfeilen, Schraubenzieher.
âčïž Wichtig: Beim Transport von Gas und Schreckschusspistolen gelten andere Vorschriften. Siehe Waffengesetz fĂŒr Waffenbesitzer des kleinen Waffenscheines.
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