25/07/2021
Hallo zusammen,
In letzter Zeit hat es viele Sturmschäden gegeben. Zum Teil sind zuvor gesunde Bäume umgeworfen oder stark beschädigt worden. Wenn aufgrund von Schäden die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, erteilt das Landratsamt in der Regel auf Antrag eine Ausnahme vom Naturschutzgesetz, sodass die Bäume sofort gefällt bzw. zurückgeschnitten werden können.
In diesem Fall haben wir den großen, abgebrochenen Walnussbaum soweit zurückgeschnitten, dass alle Schäden entfernt wurden. In der Hoffnung, dass er sich erholt und noch einige Jahre als Schattenspender und Rückzugsort für Eichhörnchen dient 🐿