23/02/2017
Gut zu wissen:
Die eingeführte Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) legt Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen fest. Ältere Heizanlagen müssen deshalb häufig nachgerüstet werden. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu gerne ausführlich und profitieren Sie von folgendem
Aktionsvorteil!:
10 % Nachlass auf Austauschheizeinsätze nach BImSchV II, nur bis 28.02.2017!!!