Baum GmbH

Baum GmbH Herzlich willkommen bei Baum GmbH! Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Bereich Malerarbeiten, Stuck und Gerüstbau. Ihr Team von Baum GmbH

Baum GmbH seit 1868 Meisterbetrieb, Ihr Partner für Maler, Stuck, Gerüst, Wärmedämmung, Putz, Industrielackierungen und Farbenfachberatung sowie Farbenverkauf aus Untermünkheim. Für Ihre individuellen Lösungen bringen wir unsere gesamte Fach- und Sachkompetenz ein. Ihre professionelle Beratung bedeutet für uns: Zuhören, beraten, betreuen und gemeinsam die optimale Lösung finden – nicht einfach nur verkaufen. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Lockdown und HeimwerkerLeider ist es uns aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht möglich unseren Farbenhandel zu öffnen.G...
18/12/2020

Lockdown und Heimwerker

Leider ist es uns aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht möglich unseren Farbenhandel zu öffnen.
Gerne beraten wir Sie allerdings telefonisch und Liefern Ihnen unsere Produkte.
Rufen Sie uns einfach zu unseren Öffnungszeiten an. Diese sind noch bis zum 23.12.2020 bis 12Uhr und ab 11.12.2020 wieder regulär geöffnet.
Sollte der Lockdown verlängert werden sind wir auch dann weiterhin für Sie telefonisch da.

Wir wünschen bereits jetzt eine schöne Weichnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Team der Firma Baum

08/04/2020

Corona - Farbenfachgeschäft weiterhin geöffnet!
Liebe Kunden und Kundinnen,

aufgrund der Corona-Krise ist unser Farbenfachgeschäft nur unter folgenden Bedingungen für Sie weiterhin geöffnet:

Eine Bestellung per Telefon unter 0791/856575-0 mit anschließender Abholung ist jederzeit möglich.

Benutzen Sie eine der beiden Klingeln an unserem Bürogebäude (Halten Sie ausreichend Abstand zu unserem Personal).

Aufgrund der aktuellen Situation ist ohne telefonische Absprach nicht immer eine Bedienung möglich.

Das Betreten des Farbenfachgeschäfts ist aktuell nicht möglich, wir beraten Sie allerdings gerne am Telefon und geben Ihnen Farbkarten mit nachhause zur Farbauswahl.

(Sollten sich gesetzliche Situationen ändern verliert dieser Text seine Gültigkeit)

02/02/2016

(Fast) Ganz Deutschland hat sie!
Am Anfang war das Feuer und hat einen bedeutenden Beitrag zum menschlichen Fortschritt geleistet. Aber Feuer ist auch Gefahr und kann Wohnungen, Häuser und sogar ganze Straßenzüge in kurzer Zeit zerstören. Gegen dieses Risiko hilft ein funktionierendes Frühwarnsystem: Der Rauchmelder, der mittlerweile in fast ganz Deutschland Pflicht ist.

Die Rauchmelderpflicht – die meisten Bundesländer ziehen mit!

Außer in Sachsen ist die Rauchmelderpflicht bereits in den meisten Bundesländern eingeführt, in Berlin und Brandenburg ist die Regelung in Planung. Übergangsfristen geben Hauseigentümern und Mietern ausreichend Zeit, um den Einbau einzuleiten. Die einzelnen Reglungen in den Bundesländern variieren stark, dies gilt hinsichtlich Ausstattung, Einbau wie auch Verantwortlichkeit. Wir beraten Sie gerne dazu, wie es mit der Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland aussieht und statten Sie jeweils mit den erforderlichen Geräten aus!

Die rechtlichen Grundlagen zur Rauchmelderpflicht enthält die DIN 14 676. Hier ist festgelegt, welche Anforderungen die Geräte erfüllen müssen und was bei Einbau, Betrieb und Instandhaltung zu beachten ist. Auch der Einsatz von VdS-geprüften Rauchmeldern ist in der DIN definiert.

Was der Rauchmelder macht

Rauchmelder erfüllen eine ebenso einfache wie wichtige Aufgabe: Sie schlagen an wie ein Wachhund, sobald sich in Innenräumen Rauch entwickelt. Die kleinen Geräte, die ganz unauffällig in der Wohnung montiert werden können, verfügen über Sensoren, die auf optischem oder photoelektrischem Weg Rauch feststellen können und entsprechend mit einem Alarmton reagieren. Als funkvernetzte Geräte in größeren Gebäuden übertragen die Rauchmelder das Alarmsignal an weitere installierte Geräte, sodass der Alarm überall im Haus ausgelöst wird und alle Bewohner gewarnt sind. Neben den mit Licht arbeitenden Rauchmeldern gibt es auch laserbasierte Geräte, mit besonders kurzer Reaktionszeit.

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder! Hinweise für die Auswahl

Rauchmelder müssen zuverlässig anspringen, wenn sich in Innenräumen Rauch entwickelt. Damit die Geräte auch funktionieren, sollten Sie beim Kauf auf Qualität achten und folgende Punkte prüfen:

CE-Zeichen, Prüfnummer und ein Verweis auf die EN 14 604 (europäische Produktnorm für Rauchwarnmelder) vorhanden?
VdS-geprüfte Geräte verwenden, erkennbar am VdS-Siegel in Verbindung mit dem „Q“
Geräte mit Langzeitbatterie wählen für mehr Sicherheit
In der Rauchmelderpflicht der Länder wird meist zwischen Mindestschutz und optimalem Schutz unterschieden. Optimal geschützt sind Gebäude, wenn in jedem Raum ein Rauchmelder installiert ist, ausgenommen sind Räume, in denen Wasserdampf entsteht, dort müssen spezielle Geräte installiert werden.

02/07/2015

Heizen in Baden-Württemberg? Ab Juli ändert sich was!
Zum 01. Juli 2015 tritt die Neufassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg in Kraft. Das EWärmeG BW 2015 sieht unter anderem vor, dass bei der Erneuerung einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des Heizwärmebedarfs aus erneuerbaren Energien bezogen werden muss. Alternativ können andere Ersatzmaßnahmen eingesetzt werden, um die Energieeffizienz eines Gebäudes im Bestand zu steigern.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg

Als Vorreiter hat Baden-Württemberg bereits im Jahr 2008, also ein Jahr vor Inkrafttreten des bundesweit gültigen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, sein EWärmeG novelliert. Gültig ist das Gesetz in seiner bisherigen Fassung für Eigentümer von Altbauten, die ihre Heizungsanlagen ab dem 01. Januar 2010 ausgetauscht haben. Auch Neubauten waren anfangs mitberücksichtigt, später sind diese über das EEWärmeG mit erfasst. Das Gesetz gilt für alle beheizten Wohngebäude mit einer Größe ab 50 m² Wohnfläche und mindestens viermonatiger Nutzung innerhalb der Heizperiode.

Was ist neu?

In der neuen Fassung haben sich einige Änderungen für Bauherren und Hausbesitzer ergeben. Im Einzelnen sind folgende Punkte betroffen:

Vorschriften für Neubauten, die in der bisherigen Fassung noch enthalten waren, sind in der neuen Fassung komplett entfernt.
Auch Eigentümer von privaten und öffentlichen Nichtwohngebäuden sind jetzt vom EWärmeG betroffen. Im Gesetz sind allerdings verschiedene Ausnahmen benannt, so zum Beispiel landwirtschaftlich und betrieblich genutzte Gebäude oder Häuser mit einer Wohnfläche von weniger als 50 m².
Der Anteil an erneuerbaren Energien, der bei der Erneuerung der Heizungsanlage zur Nutzung vorgeschrieben ist, wird von 10 auf 15 % angehoben.
Anstatt einer Ankertechnologie in Form von Solarenergie können nun viele Varianten genutzt werden, um die Anforderungen an die Anlage zu erfüllen. Auch eine Kombination verschiedener Technologien ist möglich.
Der Sanierungsfahrplan wird eingeführt und berücksichtigt. Damit geht das Gesetz einen wichtigen Schritt hin zur ganzheitlichen Betrachtung und zur Berücksichtigung einer systematischen Planung zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes.
Im Rahmen der Heizungsmodernisierung werden von verschiedenen Stellen Förderungen geboten, so zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder diversen Landesprogrammen.

04/12/2014

Unser Farbenfachgeschäft hat 20.12.2014 bis einschließlich den 06.12.2015 geschlossen.

22/11/2014

Unser neue Homepage ist seit kurzem online, erreichbar unter : www.msg-baum.de .

18/04/2013

Diesen Sonntag ist es soweit, die Gemeinde Untermünkheim veranstaltet den Untermünkheimer Frühling.

Schauen Sie bei uns vorbei.

03/04/2013

Am Sonntag den 21. April 2013 ist es endlich wieder soweit, die Gemeinde Untermünkheim veranstaltet wieder den Untermünkheimer Frühling.

Schauen Sie doch auch einfach mal bei uns vorbei, geboten wird neben einer Ausstellung Kreativer Wandtechniken wie üblich eine Bewirtung und für die unsere kleinen Gäste ein Ballonwettbewerb.

12/12/2012

Wir Wünschen allen eine schöne Weihnacht und einen guten Rutsch!

Wärend der Feiertage bleibt unser Farbenfachgeschäft vom
22.12.2012 bis 7.1.2013 geschlossen.

Unsere Warenannahme in der Lackiererei ist zwischen den Feiertagen zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Adresse

Mühlweg 21
Untermünkheim
74547

Öffnungszeiten

Montag 14:00 - 18:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 14:00 - 18:00
Samstag 10:00 - 12:00

Telefon

+497918565750

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