10/11/2021
Versicherung setzt Tariflohn außer Kraft
Noch nie habe ich mich über die Worte „sachlich und fachlich geprüft“ so sehr geärgert wie jetzt.
Folgende Situation – Bei einem Wasserschaden durch eine defekte Rohrleitung sind einige Bauteile durch die eingedrungene Feuchtigkeit beschädigt worden. Wasserränder, lose Tapeten, durchfeuchtete Holzdecken, Wasser unter dem Laminat usw.
Ein ganz normaler Wasserschaden. Im Angebot für die Beseitigung wurden die beschädigten Flächen berücksichtigt. Für eine fachgerechte Sanierung muss dabei immer von Ecke zu Ecke gearbeitet werden, um störende Ansätze in der Fläche zu vermeiden.
Die Holzdecke muss zurückgebaut und auch der Laminatboden muss entfernt werden. Es gilt, den Schimmel zu beseitigen und die durchfeuchteten Bauteile zu trocknen.
Angebotssumme incl. USt 11.135,50 €
Nach der sachlich und fachlichen Prüfung der Versicherung wurde das Angebot auf 4140,39 € gekürzt. Dabei sind nicht mehr ganze Wandflächen berücksichtigt, sondern es werden nur noch partielle Bereiche bearbeitet. Gleichzeitigt wurden die Einheitspreise um bis zu 40 % gekürzt.
Das bedeutet z.B. für das Zimmer im 1. OG:
3 m² gestrichene Raufaser entfernen 3,75 €/m²
3m² Raufaser tapezieren 6,50 €/m²
10 m² Anstrich 4,90 €/m²
Das sind zusammen 79,75 € incl. Material und Lohnkosten. Selbst mit dem von der Versicherung angesetzten Stundenlohn von 45,- €, sollten die Arbeiten nach Abzug des Materialanteils in etwas mehr als einer Stunden erledigt sein. Wie soll das denn bitte funktionieren?
Tariflöhne, Ecklöhne oder ein Geselle mit mehrjähriger Betriebszugehörigkeit können so nicht bezahlt werden. Das Argument der Versicherung, dass es sich hier um reine Helfertätigkeit handelt, finde ich genauso frech, wie die willkürliche Preiskürzung. Das Maler- und Lackiererhandwerk gehört zu den Gewerken mit Meisterpflicht und ist dementsprechend nicht von Helfern auszuführen.
Das Fazit: Als Malerbetrieb wünscht man dem Kunden an dieser Stelle alles Gute und etwas Glück für die anstehende Renovierung und verabschiedet sich. Bei solchen Preisen und bei einer kleinteiligen Flickschusterei sollte aber klar sein, dass weder Tariflohn noch ein Mindestlohn eingehalten werden kann.
Was mich am meisten stört ist, dass „fachlich und sachlich geprüft“ klar nachvollziehbar sein sollte und nicht in eine willkürliche Kürzung marktüblicher Preise endet.